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Unsere fünf Leistungen
IT-Landschaft ★

Die vollständige Unternehmens-IT nach einer verbindlichen Betriebsverfassung errichten, sichern, führen und weiterentwickeln.

↳ IT-Verantwortung & Recht
Webseiten

Von der Nachricht zur technisch eingerichteten, geschützten Webseite, mit strukturiertem Aufbau und laufender Pflege.

Softwareentwicklung

Individuelle Plattformen, Portale und Schnittstellen: spezifiziert, programmiert, getestet und integriert.

KI und Automatisierung

Digitale Assistenten nehmen Arbeit auf; geregelte Prozesse sorgen für Prüfungen, Freigaben und dokumentierte Ergebnisse.

Rechenzentrum und Hosting

Betriebsfähige Infrastruktur aus dem Netzwerk, eigenständig nutzbar oder Teil einer vollständigen IT-Landschaft.

Worauf alles aufbaut
ZAVET

Der verbindliche Ordnungsrahmen: Manifest, Charta und Betriebsverfassungen.

IT-Betriebsverfassung

Die operative Grundordnung für IT-Landschaften: 14 Domänen, Pflichtartefakte, Nachweise.

SIPES

Das Sulek Intelligent Process Execution System: aus Regeln werden geführte Vorgänge.

Technology Center Network

Unternehmen, Fachleute und Infrastruktur in mehreren Ländern, vertraglich koordiniert.

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Start/Leistungen/IT-Verantwortung & Recht
Rechtsgrundlagen

Was das Gesetz von Ihnen verlangt.
Wörtlich.

Jede harte Aussage auf dieser Webseite trägt eine Nummer. Hier steht, worauf sie beruht: die Norm, ihr Kern, was sie für Sie bedeutet – und die amtliche Quelle zum Nachlesen. Stand: Deutschland. Österreich und die Schweiz folgen.

Die Belegstellen

Sieben Sätze. Sieben Belege.

Wir schocken nicht mit Behauptungen. Wir zeigen Ihnen, was geschrieben steht.

R1

Geschäftsführer haften.

§ 43 Abs. 1 und 2 GmbHG

Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Wer seine Obliegenheiten verletzt, haftet der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.

Das ist persönliche Haftung: Der Geschäftsführer steht mit seinem eigenen Vermögen ein – nicht die GmbH für ihn.

R2

Im Streitfall müssen Sie Ihre Sorgfalt beweisen.

BGH, Urteil vom 4. November 2002 – II ZR 224/00

Die Gesellschaft muss nur darlegen, dass ihr durch ein Verhalten des Geschäftsführers in dessen Pflichtenkreis ein Schaden entstanden ist. Der Geschäftsführer muss darlegen und beweisen, dass er seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat oder ihn kein Verschulden trifft.

Die Beweislast ist umgekehrt. Was nicht dokumentiert ist, können Sie nicht beweisen.

R3

Auch für das, was Sie nicht wissen.

§ 276 Abs. 2 BGB · OLG Nürnberg, Urteil vom 30. März 2022 – 12 U 1520/19

Haftung setzt keinen Vorsatz voraus. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt – also auch, wer eine Pflicht nicht kennt, die er hätte kennen müssen. Nach dem OLG Nürnberg kann ein Geschäftsführer haften, wenn er keine Organisation schafft, die für schadensträchtige Tätigkeiten das Vier-Augen-Prinzip wahrt.

Nicht erst der Fehler eines Mitarbeiters ist das Problem. Die fehlende Organisation ist schon die Pflichtverletzung.

R4

NIS-2: Die Leitung ist persönlich gefordert.

§ 38 BSIG · in Kraft seit 6. Dezember 2025

Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen müssen die Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG umsetzen und ihre Umsetzung überwachen. Wer diese Pflicht verletzt, haftet der Einrichtung für einen schuldhaft verursachten Schaden nach Gesellschaftsrecht. Dazu kommt die Pflicht, regelmäßig an Schulungen teilzunehmen.

Die Ausführung können Sie beauftragen. Die Überwachung bleibt bei Ihnen – und sie muss belegbar sein. Gilt für die vom Gesetz erfassten Einrichtungen; ob Ihr Unternehmen dazugehört, ist im Einzelfall zu prüfen.

R5

Kein Nachweis bedeutet: nicht stattgefunden.

Art. 5 Abs. 2, Art. 32, 33, 82 und 83 DSGVO

Der Verantwortliche muss die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze nachweisen können. Er muss angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen treffen und eine Datenpanne der Aufsichtsbehörde unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden melden. Betroffene können Schadenersatz verlangen; Geldbußen reichen bis 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Die Nachweispflicht ist selbst eine Pflicht. Wer den Nachweis nicht führen kann, verletzt bereits sie.

R6

Unlizenzierte Software ist kein Kavaliersdelikt.

§§ 69c, 97, 106 UrhG

Vervielfältigung und Nutzung eines Computerprogramms bedürfen der Zustimmung des Rechteinhabers. Wer ohne dieses Recht nutzt, kann auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Die vorsätzliche unerlaubte Verwertung ist darüber hinaus strafbar.

Jede Installation braucht einen Rechtsgrund – und den Beleg dafür.

R7

Die Unterlagen müssen da sein. Jahre später.

§ 257 HGB · § 147 AO

Kaufleute müssen Handelsbücher, Buchungsbelege und Geschäftsbriefe über Jahre geordnet aufbewahren. Für steuerlich relevante Unterlagen gilt dasselbe – auch für elektronisch gespeicherte Daten, die bei einer Prüfung lesbar und auswertbar zur Verfügung stehen müssen.

Ein ausgefallenes System entbindet nicht von der Aufbewahrungspflicht.

Diese Seite gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand 27. Oktober 2026 in allgemeiner Form wieder. Sie ist keine Rechtsberatung. Ob und wie eine Vorschrift auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, hängt von Rechtsform, Branche, Größe und Einzelfall ab. Die Zitate geben den Kern der Normen sinngemäß wieder; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut.

Sechs Risikobereiche

Wo es im Ernstfall eng wird.

Datenschutz und Datenverarbeitung

Typische Frage: Wer verarbeitet welche Daten auf welcher Grundlage – und welche Verträge und Maßnahmen belegen das?

Informationssicherheit und Cyberangriffe

Typische Frage: Wer verantwortet Berechtigungen, Schwachstellen, sicherheitskritische Änderungen und die Reaktion auf Vorfälle?

Verfügbarkeit und Wiederanlauf

Typische Frage: Wann wurde die Wiederherstellung zuletzt getestet – und mit welchem Ergebnis?

Softwarelizenzen und Urheberrecht

Typische Frage: Welche Software läuft tatsächlich – und aus welchem Vertrag ergibt sich das Recht dazu?

Dokumentation und Aufbewahrung

Typische Frage: Können die verlangten Unterlagen für den Zeitraum vollständig, unverändert und lesbar vorgelegt werden?

Dienstleister und Auslandsbezug

Typische Frage: Wer schuldet welche Leistung, wer greift auf welche Daten zu – und wie wird das kontrolliert?

Die Antwort

Ihre Verantwortung bleibt. Die Last nicht.

Die ZAVET IT-Betriebsverfassung ordnet jede im Geltungsbereich vereinbarte Pflicht einer Domäne, einer Zuständigkeit und einem Nachweis zu. SIPES führt den Vollzug und hält ihn fest. Das Technology Center Network erbringt die Leistung, Atlantic Bridge Exchange trägt die vereinbarte Außenverantwortung. Ihnen bleibt, was das Gesetz Ihnen lässt: die Aufsicht – mit Belegen in der Hand.

Sprechen wir über Ihr Unternehmen.

Schreiben Sie uns auf Deutsch, Englisch oder Spanisch. Sie erhalten die Antwort direkt von der Atlantic Bridge Exchange.

sulek@techcenter.info

Per Post: Atlantic Bridge Exchange Ltd, Unity House, Suite 888, Westwood Park, Wigan WN3 4HE, England

Atlantic Bridge Exchange

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Sitz: Unity House, Suite 888, Westwood Park, Wigan WN3 4HE, England

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